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Zur Installation von Absetzmengen- oder Gartenzählermessern

 

Verehrte Kundinnen, verehrte Kunden,

die Stadtwerke Erftstadt wünschen sich, dass Trinkwasser nicht einfach so außerhalb des normalen täglichen Bedarfs verwand wird. Grundsätzlich ist es für eine Wagenwäsche einfach zu schade und wenig ökologisch ist es zudem. Sie sollten auch  für das Bewässern von Pflanzen im Garten, Rasensprengen usw. besser Regenwasser auffangen und dieses dafür nutzen.

Wir sind uns jedoch bewusst, dass es für einige unserer Kundinnen und Kunden nicht die Möglichkeit zur Bevorratung von Regenwasser gibt, so dass diese quasi gezwungen sind, auf Trinkwasser aus unserem Leitungsnetz zurückzugreifen, wenn der Garten nicht vertrocknen soll. Abgesehen von besonderen klimatischen Bedingungen- z.B. wie bei der Rekordhitze im Sommer 2003- sind die von unserem Zulieferer vorgehaltenen Kapazitäten auch dafür ausreichend und es dürfte nicht zu Engpässen in der Grundversorgung kommen. Allerdings kann es zu Spitzenzeiten zu Druckschwankungen kommen, die eben auf die zeitgleiche Entnahme an vielen Stellen zurückzuführen sind. Eine Beschränkung der Lieferung ist aber  aufgrund eines durch Wetter, Arbeiten am Netz usw. hervorgerufenen Engpasses nicht ausgeschlossen. Dann gilt es besonders den normalen Trinkwasserbedarf zu decken und dies auch zu Lasten der Gartenpflanzen, so dass das Rasensprengen mit Trinkwasser o.ä. schlichtweg nicht mehr gestattet ist.

Auch bei der Befüllung eines Teiches wird häufig auf Wasser aus der Trinkwasserversorgung zurück gegriffen, obschon auch hier die Ableitung vom Regenwasser der Dachflächen in den Teich sicherlich preiswerter und ökologischer wäre.

Es ist in diesem Zusammenhang allerdings wichtig zu wissen, dass jeder aus der normalen Hausinstallation bezogene Kubikmeter Wasser, seinen Niederschlag in der Wasserrechnung findet.

 

Aber nicht nur dort!

Dadurch, dass im Stadtgebiet der Schmutzwasseranfall der Haushalte nach dem Frischwasserbezug abgerechnet wird, fließt eben dieser – für die Garten- oder Teichbewässerung bezogene Kubikmeter Wasser- auch in die Abrechnung für die Abwasserbeseitigung mit ein. Sie zahlen demnach für die Abwasserbeseitigung obschon Sie diese nicht in Anspruch nehmen.

Die Stadtwerke sehen für derartige Fälle vor, den nachweislich nicht der Kanalisation zugeführten Frischwasserbezug bei der Berechnung des Abwasserentgeltes abzusetzen. Dafür ist jedoch ein spezieller  Garten- oder Zwischenzähler  zu installieren. Wir bitten dabei um Verständnis, dass hier nicht einfach irgendeine „Installation“ zur Anwendung gelangen kann, da der Zähler im sog. „rechtsgeschäftlichen Verkehr“ eingesetzt wird und später eben Grundlage für die Abwasserberechnung wird.

Deswegen ist grundsätzlich die Vormontage von einem in unserem Stadtgebiet zugelassenen Installateurunternehmen durch führen zu lassen. Wir werden dann einen geeichten Zähler in das vorbereitete System einsetzten. Der Zähler unterliegt damit unserer Zuständigkeit, wird von uns jährlich mit abgelesen, und entsprechend der eichrechtlichen Vorschriften alle sechs Jahre ausgetauscht.

Beachten Sie bitte, dass für einen derartigen Zwischenzähler unsererseits eine monatliche Zählergebühr gem. der jeweils aktuellen Preisregelung Wasser erhoben wird.

 

Als Tipp:

Nicht für jeden rechnet sich die Installation eines separaten Zählers, vielleicht sollten Sie im Vorfeld einmal über die Sommermonate versuchen, Ihren Verbrauch für den Garten festzuhalten. Immerhin können Sie für die Höhe der jährlichen Zählermiete, eine Menge „Abwasser“ produzieren. 

 

Absetzmengenzähler zur Poolbefüllung

Häufig wird die Frage nach der Installation eines Absetzmengenzählers im Zusammenhang mit der Befüllung oder dem Betrieb eines Schwimmbeckens gestellt.

Im Regelfall wird das Wasser eines Pools irgendwann abgelassen. Dies erfolgt dann regelmäßig in die Kanalisation. Vor diesem Hintergrund gibt es in den meisten Fällen auch nichts "abzusetzen". Sicherlich muss die Verdunstungswassermenge aufgefüllt werden, aber auch hier wäre die monatlich an uns zu entrichtende Zählermiete, den vermeintlichen "Abwasserzahlungen" gegen zu rechnen.

Insgesamt bedarf es für den Abzug dieser Wassermengen besonderer Voraussetzungen, welche im Einzelfall mit uns abzustimmen sind. Es muss auch hier ausgeschlossen werden –und den Nachweis werden wir verlangen- dass keine Entleerung von z.B. Rückspülwasser o.ä.  in die Kanalisation erfolgt.

Soweit zu den allgemeinen Bedingungen und Möglichkeiten für die Nutzung eines Garten- oder Absetzmengenzählers. Im Speziellen beachten Sie bitte noch, das hier hinterlegte Merkblatt,  auf dem wir die Bedingungen hierfür nochmals kurz zusammengefasst haben.  

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadtwerke                                                                   (Seite drucken)