Fragen und Antworten

Wie kann ich die Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

 

Wenn Sie von uns noch nicht angeschrieben wurden, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Sie erhalten umgehend das benötigte Antragsformular. 

Hier kommen Sie zu den Kontaktmöglichkeiten 

 

Muss ich einen Antrag auf Rückerstattung stellen?

Ja, ein Antrag ist erforderlich. Der Antrag kann telefonisch, über das Internet, schriftlich oder persönlich bei den Stadtwerken angefordert werden. .
Darüber hinaus werden wir in den nächsten Monaten die Rechnungsempfänger, von denen uns noch kein Antrag vorliegt, über die Möglichkeit der Rechnungskorrektur informieren.

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Für welche Leistungen kann ich mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz rechnen?

Bei allen Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Trinkwasser-Hausanschluss stehen, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzusetzen.

Dazu gehören:

  • Neuanschlüsse
  • Baukostenzuschüsse
  • Veränderungen
  • Reparaturen
  • Auswechslungen

                                                                                    

Muss die Rückerstattung innerhalb einer Frist beantragt werden?

Nein, eine Frist ist nicht festgelegt.

                      

Wann kann ich mit der Auszahlung rechnen?

Wir sind bemüht, die Anträge innerhalb 2 - 3 Wochen zu bearbeiten. Die Auszahlung des Erstattungsbetrages wird in der nächsten quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt durch die Stadtwerke beantragt. Sobald die Anerkennung und Erstattung durch das Finanzamt erfolgte, werden wir den Differenzbetrag an Sie weiterleiten. 

 

Ich bin Mieter. Betrifft mich die Steuerrückerstattung?

Nein, da in der Regel nicht Sie Vertragspartner der Stadtwerke Erftstadt sind, sondern der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks.

 

Ich bin Bauherr und Grundstückseigentümer. Die Rechnung wurde an die Baufirma gestellt und auch von der Baufirma bezahlt (schlüsselfertiges Bauen). Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

Betroffen ist nur der Vertragspartner, der den Auftrag zur Herstellung des Hausanschlusses durch seine Unterschrift an die Stadtwerke Erftstadt erteilt hat.

 

Ich habe das Grundstück inzwischen verkauft. Habe aber den Auftrag zur Herstellung des Hausanschlusses gestellt und die Rechnung bezahlt. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

Ja, da Sie seinerzeit Vertragspartner der Stadtwerke Erftstadt waren.

 

Ich habe das Grundstück geerbt. Der Anschluss wurde zu Lebzeiten des Erblassers hergestellt und bezahlt. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

Die Rückerstattung kann mit Angabe der Rechnungsnummer und mit der Vorlage des Erbscheins beantragt werden.

 

Ich habe die Rechnung nicht mehr. Kann ich dennoch eine Rückerstattung bekommen?

Ja, wenn durch andere Merkmale zweifelsfrei feststellbar ist, dass Sie Vertragspartner der Stadtwerke Erftstadt waren.

 

Ich habe mich von meinem Ehepartner getrennt. Wir haben seinerzeit den Hausanschlussauftrag gemeinsam unterschrieben und die Rechnung gemeinsam bezahlt. Können wir beide mit einer Rückerstattung rechnen?

Ein durch die Steuerkorrektur entstandenes Guthaben steht Ihnen dann auch gemeinsam zu. Die Rückerstattung kann allerdings nur an einen ausgezahlt werden. Dazu muss die schriftliche Zustimmung des jeweils anderen vorliegen.

 

Ich betreibe eine Baufirma und habe „im Namen und im Auftrag“ des Bauherrn den Hausanschluss beantragt, den Bau beauftragt und die Rechnung bezahlt. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

Empfänger der Rückerstattung ist immer der Vertragspartner. Wenn Sie „im Namen und im Auftrag“ des Grundstückseigentümers die Beauftragung unterzeichnet haben, ist der Vertragspartner der Bauherr. Somit würde er auch das Guthaben erhalten. Eine anderweitige Regelung kann nur im Innenverhältnis vereinbart werden.

 

Mit welchem Rückerstattungsbetrag kann ich rechnen?

Die Rückerstattung richtet sich nach dem auf der Rechnung ausgewiesenen Nettobetrag. Durch die Veränderung des Steuersatzes entsteht ein Differenzbetrag zwischen dem vollen und dem ermäßigten Steuersatz, den wir per Banküberweisung an Sie auszahlen.

 

Ich habe im Umland von Erftstadt einen Hausanschluss bauen lassen. Kann ich mit einer Rückerstattung rechnen?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Versorgungsunternehmen.Wir können nur für Kunden der Stadtwerke Erftstadt eine Rückerstattung vornehmen.

 

Ich bin Bauleistender nach § 13b UStG. Von wem bekomme ich die zuviel entrichtete Umsatzsteuer wieder?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt, da die Umsatzsteuer auch direkt an das Finanzamt entrichtet wurde.

 

Ich habe mehrere Rechnungen. Werden mir alle Rechnungen mit einer Überweisung zurückerstattet?

Wir bearbeiten jede Rechnung als Einzelfall. Sie erhalten einen Rückerstattungsbeleg, in dem jedoch alle betreffenden  Rechnungen mit den Differenzbeträgen aufgelistet sind. Es erfolgt eine Erstattung über den gesamten Betrag.

 

Für welchen Zeitraum wird eine Rückerstattung gewährt?

Betroffen sind alle Hausanschluss-Rechnungen, die seit August 2000 mit dem vollen Steuersatz von 16 Prozent bzw. 19 Prozent erstellt wurden.

 

Werden Rechnungen für Leistungen an Abwasserhausanschlüssen auch zurückerstattet?

Nein, die Leistungen zur Herstellung eines Abwasserhausanschlusses unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht.