Wer kann mit einer Rückerstattung rechnen?

 

Die Rückerstattung kann der jeweilige Vertragspartner geltend machen, der den Auftrag zur Herstellung des Hausanschlusses unterzeichnet hat.

Betroffen sind alle Hausanschluss-Rechnungen, die mit dem vollen Steuersatz von 16 Prozent bzw. 19 Prozent seit August 2000 erstellt wurden. 

Die Rückerstattung betrifft alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Trinkwasser-Hausanschluss stehen. Dazu gehören