Sie befinden sich hier: Rückerstattung Umsatzsteuer 

Es gibt Geld zurück

 

Für Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen wurde der Umsatzsteuersatz auf 7 % gesenkt. Und das rückwirkend für alle Aufträge seit August 2000, die zuvor mit 16 % bzw. 19 % besteuert wurden. Den Differenzbetrag erhalten Sie selbstverständlich zurück.

 

 

So geht´s

 

Wer kann mit einer Rückerstattung rechnen?

Jeder, der die Stadtwerke Erftstadt seit August 2000 mit Arbeiten an einem Hausanschluss beauftragt hat, kann Geld zurück erhalten.

weitere Details

 

 

Melden Sie sich bei uns - wir halten ein Antragsformular für Sie bereit

Sie können uns vorgreifen und sich bereits ein Antragsformular zusenden lassen oder es hier downloaden  

Alle Kontaktmöglichkeiten

 

Die Rückerstattung

 

Nach Antragstellung prüfen wir die Voraussetzungen für eine Rückerstattung und zahlen den Differenzbetrag schnellstmöglich zurück

weitere Informationen zur Bearbeitung

 

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die meisten Fragen zur Umsatzsteuer-Rückerstattung

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Rechtsprechung und Hintergrundinformationen

 

Die Umsatzsteuer-Rückerstattung basiert auf einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu belegen

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