Sie befinden sich hier: Rückerstattung Umsatzsteuer
Es gibt Geld zurück
Für Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen wurde der Umsatzsteuersatz auf 7 % gesenkt. Und das rückwirkend für alle Aufträge seit August 2000, die zuvor mit 16 % bzw. 19 % besteuert wurden. Den Differenzbetrag erhalten Sie selbstverständlich zurück.
So geht´s
Wer kann mit einer Rückerstattung rechnen?
Jeder, der die Stadtwerke Erftstadt seit August 2000 mit Arbeiten an einem Hausanschluss beauftragt hat, kann Geld zurück erhalten.
Melden Sie sich bei uns - wir halten ein Antragsformular für Sie bereit
Sie können uns vorgreifen und sich bereits ein Antragsformular zusenden lassen oder es hier downloaden
Die Rückerstattung
Nach Antragstellung prüfen wir die Voraussetzungen für eine Rückerstattung und zahlen den Differenzbetrag schnellstmöglich zurück
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die meisten Fragen zur Umsatzsteuer-Rückerstattung
Rechtsprechung und Hintergrundinformationen
Die Umsatzsteuer-Rückerstattung basiert auf einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu belegen


